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Wochenbett

Bis zum 10.Tag nach der Entbindung dürfen Hebammen zwei Hausbesuche bei entsprechender Notwendigkeit (§ 12 SGBV) durchführen.

Untersuchungen

Je nach Ihren Bedürfnissen und Notwendigkeiten werden die Schwerpunkte individuell unterschiedlich in den Wochenbettbesuchen ausfallen. Mal liegt der Schwerpunkt in der körperlichen Untersuchung, Bauchmassage zur Unterstützung der Gebärmutterrückbildung, mal mehr beim Thema Stillen, emotionale Stärkung, erste frühe Wochenbettgymnastik, Stillhilfe, ggfs. Laboruntersuchungen, Blutdruckmessung und Nahtkontrollen.

Bei den Kindern die Nabelheilung, Gewichtskontrollen, Trinkverhalten, Babymassage zur Unterstützung der Darmtätigkeit, Allgemeinzustand und Kontrolle der Hautfarbe, Durchführung nach Auftrag des Neugeborenenscreenings.

Krankenkassenleistung

Das Wochenbett beginnt mit Geburt des Mutterkuchens. Sie haben bis zum 10. Tag nach der Geburt täglichen Anspruch auf Hebammenhilfe. Dann bis zum Ende der 12. Woche nach der Geburt weitere 16 Besuche. Danach noch weitere Still-und Ernährungsberatungen bis zum Ende des 9. Lebensmonates Ihres Kindes. (mit jeweiligem ärztlichem Attest erweiterbar bei Mehrbedarf).

Hinweis: Hebamme sind dazu verpflichtet Qualitätsmanagement durchzuführen und nachzuweisen. Dazu zählt der Abschluß eines Behandlungsvertrags mit Ihnen.

"Wo finden die Untersuchungen statt?

Wochenbettbesuche finden bei Ihnen daheim statt.
(Selten, aber auch mal möglich in einer Hebammeneinrichtung, sprich in meiner Praxis.)